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GAV Cargologic

Cargologic ist Teil der Rhenus-Gruppe und auf die Abfertigung von Luftfracht im Auftrag von Fluggesellschaften und Spediteuren spezialisiert. Seit 2003 ist der Kaufmännische Verband Schweiz Sozialpartner von Cargologic.

Die aktuellen GAV (für Angestellte im Monatslohn sowie für Teilzeitmitarbeitende im Stundenlohn) gelten seit Januar 2018. Rund 400 Mitarbeitende sind ihnen unterstellt.

Gesamtarbeitsvertrag Cargologic für Angestellte im Monatslohn 2018

Gesamtarbeitsvertrag Cargologic für Teilzeitangestellte im Stundelohn 2018

Nachtrag zum GAV 2018 (gültig ab 1.1.2024)

Als Mitarbeiter:in stehen Sie und Ihre Arbeitsbedingungen bei Cargologic AG für uns im Zentrum. Deshalb versuchen wir als Sozialpartner fortlaufend die besten Bedingungen für Sie zu erreichen. Der Gesamtarbeitsvertrag zwischen Cargologic AG und den Sozialpartnern bietet Ihnen viele Vorteile.

Die Wichtigsten Vorteile im Überblick

Arbeitszeit

  •  Es gilt eine 41-Stunden-Woche.

Krankenkasse

  •  Monatlicher Beitrag von bis zu CHF 150.- zur Grundprämie der Krankenkasse

Beruf und Familie

  • 16 Wochen Mutterschaftsurlaub
  • Unbezahlter Mutterschaftsurlaub von bis zu einem Jahr möglich inklusive Weiterbeschäftigungsgarantie
  • Jährlicher Ferienanspruch:
    > bis 59 Jahre, 25 Tage
    > ab 60 Jahre, 30 Tage

Geburtszulage

  •  Bei Geburt eigener Kinder oder bei Adoption wird eine Zulage von CHF 500.- bezahlt.

Vollzugskostenbeiträge

Damit der GAV gepflegt, bewirtschaftet und unterhalten werden kann, bezahlen die Mitarbeitenden einen monatlichen Vollzugskostenbeitrag. Dieser sogenannte Vollzugskostenbeitrag beträgt CHF 15.00 pro Monat im GAV Stundenlohn und CHF 5.00 pro Monat im Stundenlohn (ab 1. Januar 2023).

Als Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz erhalten Sie eine Vollzugskostenbeiträge zurückerstattet.

Wie Sie zu Ihrem Geld kommen

Beantworten Sie für die Rückerstattung die vom Kaufmännischen Verband Schweiz automatisch an Sie versendete Mail betreffend VKB Rückerstattung fristgerecht. Bei korrekter Ausführung werden Ihnen die Vollzugskostenbeiträge für das Folgejahr jeweils per Ende Januar rückerstattet. Sollten Sie keine Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an berufspolitik@kfmv.ch.

Unser Schulungsangebot

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