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GAV SR Technics Switzerland

SR Technics Switzerland (ein ehemaliges Tochterunternehmen der Swissair) ist seit 2016 Teil der Chinesischen HNA Gruppe. Das Unternehmen bietet technische Dienstleistungen für die zivile Luftfahrt an und führt Wartungsarbeiten bei Flugzeugen, Komponenten und Triebwerken durch.

Die aktuellen GAV (für Angestellte im Monatslohn sowie für Teilzeitmitarbeitende im Stundenlohn) gelten seit Januar 2018. Rund 1400 Mitarbeitende sind diesen unterstellt.

Gesamtarbeitsvertrag SR Technics Switzerland Januar 2022 - Dezember 2025

Gesamtarbeitsvertrag SR Technic: Line Maintenance (ab 31.3.2024)

Als Mitarbeiter:in stehen Sie und Ihre Arbeitsbedingungen bei SR Technics Switzerland AG für uns im Zentrum. Deshalb versuchen wir als Sozialpartner fortlaufend die besten Bedingungen für Sie zu erreichen. Der Gesamtarbeitsvertrag zwischen SR Technics Switzerland AG und den Sozialpartnern bietet Ihnen viele Vorteile.

Die Wichtigsten Vorteile im Überblick

Arbeitszeit

  •  Es gilt eine 42-Stunden-Woche.

Krankenkasse

  •  Monatlicher Beitrag von bis zu CHF 134.- zur Grundprämie der Krankenkasse.

Beruf und Familie

  • 16 Wochen Mutterschaftsurlaub
  • Muss das Kind direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben, verlängert sich der Mutterschaftsurlaub um max. 56 Tage.
  • Unbezahlter Mutterschaftsurlaub von bis zu einem Jahr möglich
  • Jährlicher Ferienanspruch:
    > bis 59 Jahre: 25 Tage
    > ab 41 bis 54 Jahre: 26 Tage
    > ab 55 bis 59 Jahre: 29 Tage
    > ab 60 Jahre: 31 Tage

Zulagen

  • Bei einer Hochzeit wird den Mitarbeitenden eine einmalige Zulage von CHF 300.- ausgerichtet.
  • Bei der Geburt eigener Kinder oder bei Adoption wird eine Geburtszulage von CHF 300.- ausgerichtet.

Vollzugskostenbeiträge

Damit der GAV gepflegt, bewirtschaftet und unterhalten werden kann, bezahlen die Mitarbeitenden einen monatlichen Vollzugskostenbeitrag. Dieser sogenannte Vollzugskostenbeitrag beträgt CHF 15.00 / Monat im GAV Stundenlohn und CHF 5.00 pro Monat im Stundenlohn (ab 1. Januar 2023).

Als Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz erhältst du deine Vollzugskostenbeiträge zurückerstattet.

Wie du zu deinem Geld kommst

Beantworte für die Rückerstattung die vom Kaufmännischen Verband automatisch an dich versendete Mail betreffend VKB Rückerstattung fristgerecht. Bei korrekter Ausführung werden dir die Vollzugskostenbeiträge für das Folgejahr jeweils per Ende Januar rückerstattet. Solltest du keine Mail erhalten haben, wende dich bitte an berufspolitik@kfmv.ch.

Unser Schulungsangebot

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