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GAV Swissport International AG, Station Zürich

Als Groundhandler führt Swissport International AG, Station Zürich im Auftrag diverser Fluggesellschaften Dienstleistungen im Bereich Passagierdienst, Ramp, Luftfrachtabfertigung, Lounge, Executive Aviation und Fuelling durch. Der aktuelle GAV gilt ab 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026.

Dem GAV Monatslohn unterstehen alle Mitarbeitenden, die im Monatslohn angestellt sind, sofern sie vom Geltungsbereich nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Ziffer 1.2.3 GAV Monatslohn). Teilzeit-Mitarbeitende im Monatslohn unterstehen dem GAV Monatslohn, sofern ihr Arbeitspensum mindestens 50% beträgt.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Mitarbeitende der Swissport International AG im Monatslohn Ausgabe 2023

Dem GAV Stundenlohn unterstehen alle Mitarbeitenden, die im Stundenlohn angestellt sind, unerheblich welches Arbeitspensum vereinbart ist oder erbracht wird. (Ziffer 1.2.3 GAV Stundenlohn – Ausnahmen siehe Ziffer 1.2.3)

Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Mitarbeitende der Swissport International AG im Stundenlohn Ausgabe 2023

Als Mitarbeiter:in stehen Sie und Ihre Arbeitsbedingungen bei Swissport International AG Station Zürich für uns im Zentrum. Deshalb versuchen wir als Sozialpartner fortlaufend die besten Bedingungen für Sie zu erreichen. Der Gesamtarbeitsvertrag zwischen Swissport International AG Station Zürich und den Sozialpartnern bietet Ihnen viele Vorteile.

Die Wichtigsten Vorteile im Überblick

Arbeitszeit

  •  Es gilt eine 39-Stunden-Woche.

Weiterbildung

  •   Der Arbeitgeber kann die berufliche Weiterbildung finanziell und/oder mit Zeit unterstützen (Ziffer 2.2.9 GAV Monatslohn).

Beruf und Familie

  • Mutterschaftsurlaub:
    16 Wochen Mutterschaftsurlaub (100 % Lohn)

  • Jährlicher Ferienanspruch:

    > bis Alter 42: 25 Tage
    > ab Alter 43: 26 Tage
    > ab Alter 45: 27 Tage
    > ab Alter 47: 28 Tage
    > ab Alter 49: 29 Tage
    > ab Alter 51: 30 Tage
    > ab Alter 53: 31 Tage
    > ab Alter 55: 32 Tage
    > ab Alter 57: 33 Tage

Zulage

  • Die ordentliche Pensionierung erfolgt mit dem erfüllten 64. Altersjahr.

Fordern Sie Ihr Geld zurück

Wenn Sie Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz und einem von uns ausgehandelten GAV unterstellt sind, können Sie die auf den Lohnabrechnungen belasteten Solidaritäts- und Vollzugskostenbeiträge bis fünf Jahre rückwirkend (Personalverleih 3 Jahre) zurückfordern. Die Höhe der Rückerstattungen hängt von den Bestimmungen des jeweiligen GAV ab.

Unser Schulungsangebot

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