«Der Zusatz «Professional» stärkt die internationale Verständlichkeit der Abschlüsse der höheren Berufsbildung»

Per 1. Oktober 2026 treten die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung in Kraft. Die sichtbarste Neuerung: Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung dürfen künftig die Titelzusätze «Professional Bachelor» beziehungsweise «Professional Master» verwenden. Was bedeutet das für Berufsleute, Unternehmen und die höhere Berufsbildung? Darüber spricht Iren Brennwald, Fachverantwortliche Berufsbildung beim Kaufmännischen Verband Schweiz.

Die höhere Berufsbildung geniesst in der Schweiz einen ausgezeichneten Ruf. Weshalb braucht sie trotzdem neue Titelzusätze?

Die höhere Berufsbildung ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem erleben wir immer wieder, dass ihre Abschlüsse nicht richtig eingeordnet werden können – insbesondere international tätigen Unternehmen aber auch ausserhalb der Schweiz. Viele wissen schlicht nicht, auf welchem Niveau sich ein eidgenössischer Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom oder ein HF-Diplom bewegt. Genau hier setzen die neuen Titelzusätze an. Sie stärken die Wahrnehmung der höheren Berufsbildung, ohne etwas an ihrem Charakter zu verändern. 

Was ändert sich denn ab dem 1. Oktober 2026 konkret?

Neu dürfen Absolventinnen und Absolventen einer eidgenössischen Berufsprüfung oder einer Höheren Fachschule den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Wer eine eidgenössische höhere Fachprüfung abgeschlossen hat, darf künftig den Zusatz «Professional Master» verwenden. Die Regelung gilt zudem auch rückwirkend. 

Was heisst das konkret? 

Wer seinen Abschluss bereits vor dem 1. Oktober 2026 erworben hat, darf den entsprechenden Titelzusatz ebenfalls verwenden – beispielsweise im Lebenslauf, auf LinkedIn, auf Visitenkarten oder in der E-Mail-Signatur. Neue oder angepasste Diplome werden jedoch nicht ausgestellt. 

Der Kaufmännische Verband Schweiz hat sich lange für diese Titelzusätze eingesetzt. Weshalb?

Weil die höhere Berufsbildung diese Sichtbarkeit verdient hat. Sie qualifiziert Fach- und Führungskräfte, die in der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen und sehr anspruchsvolle Aufgaben übernehmen. Die Einführung der Titelzusätze war allerdings kein Selbstläufer. Dahinter steckt ein langer politischer Prozess mit vielen Diskussionen. Dass sich Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt auf eine gemeinsame Lösung einigen konnten, ist ein bedeutender Meilenstein für die höhere Berufsbildung.

Welche Vorteile bringen die neuen Titelzusätze auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt? 

Begriffe wie «eidgenössischer Fachausweis» oder «Betriebswirtschafter HF» sind ausserhalb der Schweiz oft schwierig einzuordnen. Ein HR-Verantwortlicher in einem international tätigen Unternehmen kann mit «Professional Bachelor» viel schneller etwas anfangen. Die Titelzusätze schaffen also mehr Verständlichkeit und Vergleichbarkeit. Gleichzeitig stärken sie aber auch die Anerkennung der höheren Berufsbildung im nationalen Arbeitsmarkt, indem sie die Wertigkeit und das Qualifikationsniveau der Abschlüsse besser sichtbar machen.

Es gibt Stimmen, die eine Verwechslung mit Hochschulabschlüssen befürchten. Können Sie diese Sorge nachvollziehen?

Diese Bedenken sind nachvollziehbar, aus unserer Sicht jedoch unbegründet. Die neuen Bezeichnungen werden immer zusammen mit dem bestehenden Abschluss geführt. Eine Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis nennt sich künftig beispielsweise «Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor». Dadurch ist sofort ersichtlich, dass es sich um einen Abschluss der höheren Berufsbildung handelt. Die Titel machen das Niveau verständlicher – sie verändern aber weder den Abschluss, noch sind sie mit einer Hochschulzulassung, oder der Anrechnung von Bildungsdienstleistungen verbunden.

Was muss jetzt passieren, damit die neuen Titelzusätze auch tatsächlich Wirkung entfalten?

Entscheidend ist, dass Arbeitgebende, HR-Verantwortliche und die Öffentlichkeit die neuen Bezeichnungen kennen und richtig einordnen können. Bildungsanbieter, Verbände, Organisationen der Arbeitswelt und die Politik sind nun gefordert, die neuen Titelzusätze mit gezielter Informations- und Kommunikationsarbeit bekannt zu machen. Erst wenn die Titelzusätze im Rekrutierungsalltag etabliert sind und zu einer besseren Verständlichkeit der Abschlüsse beitragen, wird ihr Nutzen voll zum Tragen kommen.

Erstmals veröffentlicht am: 7.9.2026

Autor:in: Daniel Schriber 

«Wer seinen Abschluss bereits vor dem 1. Oktober 2026 erworben hat, darf den entsprechenden Titelzusatz ebenfalls verwenden.»
Iren Brennwald, Fachverantwortliche Berufsbildung beim Kaufmännischen Verband Schweiz

Weitere Änderungen per 1. Oktober 2026

  1. Künftig dürfen sich nur noch Bildungsinstitutionen «Höhere Fachschule» nennen, die tatsächlich entsprechende Bildungsgänge anbieten. Das schafft Klarheit und stärkt die Glaubwürdigkeit dieser Bildungsform.

  2. Die Rahmenbedingungen für Nachdiplomstudiengänge an Höheren Fachschulen werden vereinfacht. Dadurch können Bildungsangebote schneller an neue Entwicklungen und die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst werden.

  3. Eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen können künftig – sofern die jeweilige Trägerschaft dies anbietet – zusätzlich auf Englisch durchgeführt werden. Damit wird den Bedürfnissen international geprägter Branchen Rechnung getragen.

  4. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beantwortet in einem FAQ die häufigsten Fragen zur Einführung der neuen Titelzusätze sowie zu allen weiteren Neuerungen.

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